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Hausordnung

Pension Dvůr pohody

Bratislavská 997, 407 47 Varnsdorf Bezirk Děčín, IČO: 284 59 393

(Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beherbergungsvertrages nach §754 und anschließend nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch)



Informationen über den Betreiber:

Name der Gesellschaft: RRC s.r.o.
Sitz der Gesellschaft: Vítězná 150, 273 51 Velké Přítočno
Verantwortliche Person: Geschäftsführerin Šárka Dubská
Datum der Baugenehmigung:
 
Name des Betriebes: Penzion Dvůr Pohody *** ("Pension")
Adresse des Betriebes: Bratislavská 997, 407 47 Varnsdorf Bezirk Děčín
IČO: 284 59 393
Telefon: +420 605 235 699
Festnetz: +420 412 331 431
E-mail: sarka.dubska@penzion-varnsdorf.eu
info@penzion-varnsdorf.eu

I.

Mit der Unterzeichnung des Einquartierten auf der Gästekarte, weiter nur als Gast bezeichnet, ist zwischen dem Gast und der Pension Dvůr pohody, weiter nur als Pension bezeichnet, ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen nach §754 und anschließend nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, und zwar unter den weiter angegebenen Bedingungen.

Die Gästekarte beinhaltet das Datum von Beginn und Ende der Unterkunft, Name und Vorname, Adresse, Sozialversicherungsnummer, die Nummer vom Personalausweis oder Reisepass für Einschreiben in das Hausbuch. Bei wiederholter Ankunft weist sich der Gast mit der Gästekarte aus.

Die Unterkunft ist für das Geld gewährt, der Preis wird auf der Grundlage der Preisliste nach Vereinbarung der Parteien festgelegt und bestätigt durch die Unterzeichnung auf der Gästekarte. Der Preis der Unterkunft beinhaltet die grundlegenden Leistungen, die in der Preisliste aufgeführt sind. Besondere Leistungen sind solche, die nicht im Unterkunftspreis inbegriffen sind und werden daher separat bezahlt. Der Unterkunftspreis ist in CZK aufgeführt, die Pension behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise zu ändern. Für Kunden, die eine Anzahlung für die Reservierung bezahlt haben, garantiert die Pension den Unterkunftspreis, der in der Berechnung aufgeführt ist, auf deren Grundlage der Kunde den Vorschuss bezahlt hat. Wenn es zu einer Änderungen kommt, bevor der Kunde den Vorschuss bezahlt hat, verpflichtet sich die Pension, den Gast über diese Veränderung zu informieren.

Wenn in die reservierte Wohneinheit mehrere Gäste kommen, die auf dem Voucher nicht aufgeführt sind, hat die Pension das Recht, die nicht angemeldeten Personen abzulehnen oder eine zusätzliche Zahlung vor Ort zu empfangen.

II.

Im Falle von Schäden, die durch Verschulden des Gastes verursacht werden, ist die Pension berechtigt, die Entschädigung zu verlangen.

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Schäden in Unterkunftsräumen in vollem Umfang zu zahlen, einschließlich der Entschädigung für entgangenen Gewinn in Höhe der geltenden Unterkunftspreise für den gesamten Zeitraum, in dem das Zimmer stillgelegt wird. Diese Verpflichtung hat der Gast auch im Falle, dass der Schaden durch Kinder oder andere Personen, die mit dem Gast wohnen, verursacht wird.

III.

Anfragen und Reservierungen können per E-Mail, Telefon, persönlich oder schriftlich gemacht werden. Für eine gültige Reservierung gilt eine solche Reservierung, von der 50% bezahlt sind. Der Rest der Buchung ist zahlbar beim Betreten des Hauses. Die Bezahlung erfolgt in bar oder elektronisch. Bezahlung per Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Pensionführung möglich.

Durch die Reservierung bestätigt der Gast, dass er sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gemacht hat und er akzeptiert sie als Ganzes. Daraus folgt, dass alles, was in diesen AGB angegeben ist, eine rechtliche Verpflichtung sowohl für den Gast als auch für die Pension wird.

Fordert der Gast, die Unterkunft zu verlängern, kann der Vermieter diesen Antrag genehmigen, er kann auch ein anderes Zimmer anbieten als das, in dem der Gast ursprünglich untergebracht war.

IV.

Die Pension behält sich das Recht vor, die Buchung zu verändern, im Falle von Umständen, die nicht vorhersehbar waren. Eine gebuchte Unterkunft kann ersetzt werden, im Falle, wenn der Gast rechtzeitig informiert ist, für die Unterkunft der gleichen oder einer höheren Kategorie zu dem Unterkunftspreis, den der Gast durch die Buchung bestätigte. Für den Fall, dass der Ersatz nicht möglich ist, behält sich die Pension das Recht vor, die Reservierung mindestens 7 Tage vor der Anreise zu stornieren, und den Gästen eine volle Rückerstattung zu gewähren.

V.

Änderungen oder Stornierungen durch den Gast erfolgen schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax. Änderung von Check-in-Datum erfolgt spätestens innerhalb von 30 Tagen vor Anreise.

Die erste Änderung der Reservierung ohne zusätzliche Kosten ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung werden dem Gast die mit der Umbuchung verbundenen Kosten in Höhe von CZK 300 berechnet. Im Falle einer Stornierung ist das Datum der schriftlichen Kündigung die Grundlage für die Berechnung der mit der Auflösung verbundenen Kosten:

Wenn der Gast die Buchung aufgrund höherer Gewalt storniert, ist er verpflichtet eine Bestätigung über die höhere Gewalt vorzulegen. Die Pension wird von ihm nur die Zahlung der tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, die mit der Stornierung der Buchung verbunden sind, höchstens aber 25% des Gesamtpreises.

Wenn der Gast bis 22:00 Uhr am Tag des Beginns der Buchung nicht ankommt und er meldet sich nicht, wird die Buchung für storniert gehalten und die Kosten, die mit dem Storno verbunden sind, werden in Übereinstimmung mit den oben genannten Regeln berechnet.

VI.

Der Gast hat das Recht, die für Unterkunft bestimmten Räume zu verwenden. Bei Check-In erhält der Gast den Zimmerschlüssel. Der Gast ist verpflichtet, diesen nicht zu verlieren und gegen Diebstahl zu sichern. Er darf nicht die Schlüssel denjenigen Personen leihen, die nicht Unterkunft in der Pension haben. Bei Verlust oder Missbrauch der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000CZK zu bezahlen. Das Recht der Pension, einen Schadenersatz zu verlangen, ist damit nicht aufgelöst.

Der Gast ist verpflichtet: Der Gast darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters: Der Gast darf in der Pension auch nicht:

Die Eltern von Kleinstkindern und kleinen Kindern sind dafür verantwortlich, die Zimmer sauber zu halten. Es handelt sich insbesonders um den Schutz der Betten und Sitzgarnituren vor Verschmutzung von Kindern, die noch nicht in der Lage sind, die persönliche Hygiene zu halten. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Kinder unter zehn Jahren in den Zimmern und anderen öffentlichen Bereichen der Pension ohne Aufsicht eines Erwachsenen zu verlassen, und zwar in dem Kinderspielzimmer, in dem privaten Pool, auf dem Spielplatz, Sandkasten und Trampolin.

VII.

Der Betreiber ist verpflichtet, dem Gast den Raum für seine reservierte Unterkunft in einem Zustand zu übergeben, der für die ordnungsgemäße Verwendung geeignet ist. Der Betreiber ist auch verpflichtet, dem Gast ungestörte Ausübung seiner Rechte im Zusammenhang mit der Unterkunft zu sichern.

Der Betreiber beseitigt unverzüglich angemeldete Mängel, er ist verantwortlich für den technischen und hygienischen Zustand der Pension.

VIII.

Die Pension ist von 10.00 bis 22.00 Uhr geöffnet, das Büro ist von 10.00 bis 12.00 und am Nachmittag von 14.00 bis 17.00 geöffnet. Außer dieser Zeit ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen und Zurückkommen in die Pension die vordere Eingangstür abzuschließen. In der Zeit von 22 Uhr bis 07.00 Uhr herrscht in der Pension Nachtruhe, der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, um die anderen mit übermäßigem Lärm nicht zu stören.

IX.

Das Parken von Fahrzeugen der Gäste ist auf dem eigenen Parkplatz neben dem Haus möglich, der von einem CCTV-System überwacht wird. Diese Parkplätze sind offen und der Betreiber haftet deshalb nicht für eventuellen Diebstahl von Auto oder von Dingen im Auto.

Den Gästen wird empfohlen, keinen Schmuck, Geld und andere Wertgegenstände in den Zimmern zu lassen. Die Pension gemäß § 434 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet nicht für Verluste oder Schäden an diesen Dingen. Im Büro der Pension steht den Gästen ein gemeinsamer Safe zur Verfügung.

In der Pension können nur Personen untergebracht werden, die keine Infektionskrankheiten haben. Der Vermieter stellt im Falle von Erkrankung oder Verletzung des Gastes eine medizinische Betreuung oder den Transport ins Krankenhaus sicher.

Der Gast ist verpflichtet, bei jedem Verlassen des Zimmers Licht auszuschalten und sicherzustellen, dass Wasserhähne geschlossen sind, dann schliesst der die Tür ab und übergibt die Schlüssel an der Rezeption.

Der Gast ist verpflichtet, sich im Zimmer und anderen Räumen der Pension so zu verhalten, dass kein Feuer entsteht.

X.

Während des Aufenthalts werden Handtücher und Badetücher gewechselt. Die Reinigung des Zimmers wird für Aufenthalte länger als eine Woche und auf Anfrage durchgeführt.

XI.

Unterkunft in der Pension mit Haustieren ist nicht möglich.

XII.

Der Gast hat das Recht, zu reklamieren, wenn die Unterkunft dem vereinbarten Umfang oder Qualität nicht entspricht. Die Reklamation wird nach den gültigen Reklamationsregeln für die Bedingungen für die Unterkunft durchgeführt. Die Mahnung oder Beschwerde des Gastes muss unverzüglich angemeldet werden, damit sie gleich beseitigt werden kann. Sollte die Mahnung oder Reklamation des Gastes nicht beseitigt werden, ist es nötig, ein Protokol von beiden Parteien anzufertigen.

XIII.

Der Gast hat das Recht, von dem Unterkunftsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag wird nach den Stornobedingungen geregelt.

Die Pension hat das Recht, vom Unterkunftsvertrag zurückzutreten, falls der Gast seine Verpflichtungen, die in diesem Vertrag festgelegt sind, grob verletzt oder falls der Gast die guten Sitten grob verletzt. Der Rücktritt von diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen und er wird dem zweiten Teilnehmer übermittelt. Im Falle des Rückzugs von dem Vertrag hat die Pension das Recht, den Gast aufzufordern, dass er die Pension verlässt.

Die eventuellen Beschwerden und Vorschläge zur Verbesserung der Dienstleistungen empfängt der Quartiergeber, das heisst der Besitzer oder Verwalter der Pension, der einen Fragebogen betreffend die Qualität der Unterkunftsdienstleistungen zur Verfügung stellt.



In Varnsdorf am 20.4.2013

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